Unsere Leitlinien für Gewerbegebiete im Landkreis Starnberg

Einstimmig beschlossen auf der Kreisversammlung am 11.06.2015 in Wessling

  1. Wir unterstützen das 10‐Punkte‐Konzept von Bund Naturschutz und Landesbund für Vogelschutz zur Verankerung von mehr Flächen‐ und Bodenschutz in der bayerischen Landesplanung als Leitlinie für unsere kommunalpolitischen Entscheidungen im Landkreis Starnberg.

  2. Neue Gewerbegebiete lehnen wir grundsätzlich ab.

  3. Neuen Gewerbegebieten können wir nur in begründeten Einzelfällen zustimmen, bei denen folgende Kriterien erfüllt sind:

    • Den Bedürfnissen des Natur‐ und Landschaftsschutzes wird Rechnung getragen.

    • Weder die untere Naturschutzbehörde noch Naturschutzverbände haben Einwände gegen dieses Gewerbegebiet.

    • Es gibt in der Gemeinde ein Baulücken‐ und Brachflächenkataster (die wir im überall beantragen werden, wo sie nicht vorhanden sind) sowie Aktivierungstätigkeiten des Innenpotentials.

    • Es gibt nachweisbar keine Potentiale für eine Innenentwicklung.

    • Es liegt eine Darstellung des Bedarfs und der Nachfrage nach Neubauflächen nach realistischen und nachprüfbaren Kriterien vor.

    • Es sollen vorrangig Handwerks‐ und Gewerbebetriebe angesiedelt werden, die aus dem unmittelbaren Umkreis bzw. aus dem Landkreis Starnberg kommen.

    • Es gibt keine Einzelhandelsansiedlungen auf der „grünen Wiese“. Einzelhandelsflächen nur in geringer Größe (max. 150 m²), wenn sie unmittelbar zu einem Handwerksbetriebe gehören (z. B. Ausstellungsraum eines Schreiners oder Installateurs).

    • Keine Bewirtschaftungs‐ oder Beherbergungsbetriebe, außer sie dienen im überwiegenden Maße der Mitarbeiterversorgung der Betriebe des Gewerbegebietes.

    • Keine Ansiedlung von Logistikbetrieben

    • Keine Abwerbung von Betrieben aus anderen Regionen.

    • Die Energieversorgung des Gewerbegebietes erfolgt 100 % aus regenerativen und in besonders hohem Maße auch aus heimischen Energiequellen.

    • Es besteht eine Anbindung an den ÖPNV mit regelmäßigen (mindestens stündlichen, in Berufsverkehrszeiten halbstündlichen) Verbindungen zum nächstgelegenen S‐Bahnhof.

    • Eine Anbindung an das Radwegenetz und eine Stellplatzsatzung für Fahrräder sind obligatorisch.

    • Ladestationen für elektrisch betriebene Verkehrsmittel sind zu installieren.

  4. Wir fordern ein umfassendes interkommunales Gewerbeflächenmanagement für die Gemeinden im Landkreis Starnberg unter dem Dach des Landratsamtes und/oder der gfw in koordinierender Funktion.

  5. Wir fordern ein Güterverkehrskonzept für den Landkreis mit dem Ziel umweltfreundlicher Güterbeförderung

     

Begründung

Im Landkreis Starnberg befinden sich derzeit diverse Gewerbegebiete in unterschiedlichsten Stadien der Planung oder Entstehung. Sie sollen mittelfristig Arbeitsplätze vor Ort sichern und als Quelle von Gewerbesteuereinnahmen dienen. Als Landkreis in einer prädestinierten Lage: im Alpenvorland, am Rande einer Weltstadt und mit fünf Seen, die uns und unseren Gästen Erholung und Naturerlebnisse bieten, ist für uns der Schutz unserer einzigartigen Landschaft vordringlichstes Ziel.

 

Der Erhalt der Landschaft steht für uns vor dem Profitgedanken

Wir haben die Region Starnberg‐AmmerSee nicht von unseren Eltern geerbt, sondern nur von unseren Kindern geliehen.

Dieser abgewandelte Leitspruch Ur‐GRÜNER Politik ist für uns Richtline GRÜNER Kommunalpolitik im Landkreis Starnberg. So stellen wir den Erhalt unserer schönen Landschaft und Natur vor das Profitstreben einzelner.

 

Die überdurchschnittliche Flächenversiegelung im Landkreis muss gebremst werden

Im Landkreis Starnberg schreitet die Flächenversiegelung überdurchschnittlich voran. Der Landkreis liegt mit über 15 % Zuwachs der Siedlungs‐ und Verkehrsfläche in den Jahren 2000 – 2013 auf Platz 13 der der 95 bayerischen Landkreise und Kreisfreien Städte. Der Zuwachs in den Jahren 1980 – 2012 liegt bei 60 % (Durchschnitt in Bayern 45 %). Dabei hat das im Jahr 2003 von Bayerischen Umwelt‐ sowie Innenministerium gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie 23 weiteren Partnern gegründeten „Bündnis für Flächensparen“ verpflichtet, zu einer deutlichen Reduzierung des Flächenverbrauchs beizutragen. Dieses Bündnis stellte fest, dass wir unsere Freiflächen erhalten müssen

  • als Erholungsraum
  • als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
  • für unser Trinkwasser
  • zum Schutz unserer Böden
  • zum Schutz vor Hochwasser
  • zur Verbesserung des lokalen und globalen Klimas
  • als Anbaufläche für Nahrungsmittel und Energiepflanzen
  • als Landschaft
  • für kompakte und nutzungsgemischte Siedlungen zum schaffen kurzer Wege.

Wir GRÜNE unterstützen die Forderungen des Bündnisses und tragen in unserem politischen Handeln diesen Rechnung. Da gerade auch die Kommunen ihren Selbstverpflichtungen nicht nachkommen, betrachten wir GRÜNE uns als Anwälte der unversiegelten Flächen gegenüber dem Wachstumsstreben vieler Gemeinden.

 

Wirtschaftswachstum nicht oberste Priorität GRÜNER Politik

„Wenn der letzte Baum gerodet, die letzte Fläche versiegelt und das letzte Gewerbegebiet angeschlossen ist, werden viele erst erkennen, dass man auch noch unversiegelte und unverbaute Landschaft braucht, um der hochwertigste Lebens‐ und Wirtschaftsraum in direkter Nachbarschaft einer Weltstadt zu sein“.

Die Grenzen eines für unsere Erde verträglichen Wachstums sind schon lange überschritten. Gerade deshalb wollen wir vor unserer Haustür damit anfangen und unsere Natur vor immer größeren Eingriffen zu Gunsten eines immer größeren Wirtschaftswachstums bewahren. „Global denken und lokal handeln“ ist seit jeher Prämisse GRÜNER Politik.

 

Ausweisung immer neuer Gewerbegebiete widerspricht den Zielen des Landkreises

Der Landkreis Starnberg hat sich in seinem Markenbildungsprozess das Ziel gegeben, „der hochwertigste Lebens‐ und Wirtschaftsraum in direkter Nachbarschaft einer Weltstadt zu sein.“ Die Ausweisung immer neuer Gewerbegebiete steht aber im krassen Widerspruch zu einem hochwertigen Lebensraum. Discounter, Tankstellen und andere Einzelhandelsgeschäfte „auf der grünen Wiese“ sind auch nicht gerade der Beleg für einen hochwertigen Wirtschaftsraum.

 

Für ein positives Lebens‐ und Arbeitsumfeld: Die räumliche Trennung zwischen Arbeitsplatz und Wohnung muss aufgehoben werden

Wohnen, Einkaufen und Arbeiten gehören in den Ortskern. Öffentliche Räume sollten auch Räume der Begegnung sein. Die Entwicklung der Ortskerne reduziert den Autoverkehr. Wege zur Arbeit und zum Einkaufen können per Fahrrad oder fußläufig erfolgen. Dies wiederum fördert den Ausbau der innerörtlichen autofreien Infrastruktur. Ganz besonders gilt dies natürlich für Einzelhandelsgeschäfte „auf der GRÜNEN Wiese“, die wir grundsätzlich ablehnen. Der örtliche Nahversorger gehört in den Ort, damit die Kunden kurze Wege haben, die sie u. a. auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können. Dies ist insbesondere für Menschen wichtig, die sich aus unterschiedlichsten Gründen nicht mit dem Auto fortbewegen können.

Oberstes Ziel nachhaltiger Kommunalentwicklung muss die Schaffung eines positiven Lebens‐ und Arbeitsumfeldes in der Kommune sein. Je stärker sich eine Kommune im Innenbereich entwickelt, desto geringer wird der äußere Erschließungsaufwand. Weniger Kanalsysteme, weniger Straßen müssen gebaut werden, das Verkehrsaufkommen nimmt ab, die Kosten gehen zurück.

 

Erhalt von Arbeitsplätzen ist wichtig

Unsere heimischen Arbeitgeber sind uns GRÜNEN wichtig. Insbesondere unsere z. T. auch weltweit erfolgreichen kleinen und mittelständischen Betriebe sollen im Ort bzw. im Landkreis bleiben können. Sollten sich bei innerorts liegenden Unternehmen aber Probleme ergeben (emissionsrechtliche Gründe, fehlende Erweiterungsmöglichkeiten etc.), wollen wir diesen Unternehmen in ganz begrenzten Ausnahmefällen die Möglichkeit schaffen, sich am Ortsrand neu anzusiedeln.

Aber: Mit einer Arbeitslosenquote von ca. 3 % haben wir im Landkreis Starnberg fast Vollbeschäftigung. Wir sind der einzige Landkreis um München herum, der mehr einpendelnde Arbeitskräfte hat als auspendelnde. Unsere Unternehmen haben jetzt schon erhebliche Schwierigkeiten, geeignete Fachkräfte zu finden. Es ist uns bewusst: Neue Arbeitsplätze verursachen mehr Verkehr und mehr Zuzugsdruck in unseren insbesondere günstigen Wohnraum knappen Landkreis.

 

Neue Gewerbegebiete ziehen zusätzlichen Verkehr nach sich

Viele unserer Gemeinden haben jetzt schon Verkehrsprobleme. Orte wie z. B. Starnberg, Gilching, Weßling haben jetzt schon z. T. erheblich mit dem individualisierten Personenverkehr zu kämpfen. Zusätzliche Gewerbegebiete, zu denen entweder mehr Arbeitnehmer hinfahren und/oder die zusätzliche Kunden anlocken, werden diese Verkehrsprobleme noch verschärfen.

 

Gewerbesteuer ist nicht alles – Gesamtbilanz aufstellen

Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigen Säulen zur Finanzierung unserer Gemeinden. Wenn wir unseren hochwertigen Lebensraum erhalten möchten, brauchen wir ausreichend finanzierte Kommunen. Da wird von vielen BürgermeisterInnen und auch GemeinderätInnen als (zusätzliche) Einnahmequelle auf die Gewerbe‐ steuer geschielt. Aber: Der zunehmende Verkehr und Zuzugsdruck in unseren Landkreis, zwei Faktoren, die wir mit zusätzlichen Gewerbegebieten noch zusätzlich „befeuern“, belasten jetzt schon die Haushalte unserer Gemeinden und unseres Landkreises. Für Straßenneubau und –erhalt will der Landkreis im Jahr 2015 etwa 2,6 Mio. EUR ausgeben. Mit folgenden Ausgabenposten müssen wir der Wohnungsnot, den gestiegenen Lebenshaltungskosten und der steigenden Einwohnerzahl im Landkreis Starnberg Rechnung tragen: Wohnanlage Andechser Straße: 1 Mio. EUR. Zuschuss Verband Wohnen: 1,2 Mio. EUR. Mehr Personal im Landratsamt, die aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten besser entlohnt werden (Stichwort Ballungsraumzulage und Fahrtkosten): 1,7 Mio EUR. In diesen Kosten, die sich auf ca. 6,5 Mio. EUR aufsummieren, sind die Kosten für Infrastruktur‐ und Verwaltungsmaßnahmen (Straßenbau, Wohnungsbau, Ausbau sozialer Einrichtungen und Bildungsstätten, Aufstockung der Verwaltung) der einzelnen Gemeinden noch gar nicht mit eingerechnet. Neue Gewerbegebiete beschleunigen diesen ganzen Prozess und das Steigen der Ausgaben zusätzlich. Wenn man die Gesamtbilanz aufstellt, wird für so manches neues Gewerbegebiet die Gewinn‐ und Verlustrechnung negativ aussehen.

 

Interkommunales Gewerbeflächenmangement durch Landratsamt oder gfw

Bevor neue Baugebiete oder Gewerbegebiete ausgewiesen und neue Gebäude erstellt werden, ist es sinnvoll, bestehende und ungenutzte Wohn‐ und innerörtliche Arbeitsstätten auf eine neue Verwendung hin zu untersuchen. Dazu ist es notwendig, den Bestand qualifiziert zu erfassen. Erst wenn nachgewiesen ist, dass im Innenraum kein Potential zur Innenentwicklung vorhanden ist, sollten neue Baugebiete genehmigt werden können. Hierbei sollten die Gemeinden im Landkreis zusammenarbeiten, um Betriebe im Landkreis zu halten. Dazu brauchen Gewerbebetriebe einen zentralen Ansprechpartner im Landkreis, der sie bei der Suche nach geeigneten Gewerbeflächen unterstützt. Wenn diese Anlaufstelle einen umfassenden Blick hat, welche Flächen, in welcher Kommune im Landkreis zur Verfügung stehen, können diese Flächen optimaler genutzt werden. Eine Ausweisung neuer Gewerbeflächen bzw. die Abwanderung des Unternehmens aus dem Landkreis kann dadurch ggf. vermieden werden.

 

Fazit

Das StarnbergAmmerSee‐Gebiet ist einmalig für seine Landschaft. Die Menschen im Landkreis wohnen hier gerne und machen hier gerne Urlaub, weil sie in einer weitgehend intakten und schönen Kulturlandschaft leben wollen. Bei der Schaffung neuer Gewerbegebiete sollten wir uns dieser einzigartigen Landschaft bewusst sein. Wir sollten nicht versuchen, mit anderen Wirtschaftsstandorten zu konkurrieren, sonst werden wir beim Blick aus dem Fenster und bei der Fahrt durch den Landkreis bald nicht mehr unterscheiden können, ob wir uns in Hallbergmoos, Unterschleißheim oder Eching bei München befinden oder doch in unserem wunderschönen Fünfseenland.

Leitlinien für Gewerbegebiete im Landkreis Starnberg zum Download

 

 

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