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Neu im Ortsverband? Interessiert, wie die Arbeit im Ortsverband funktioniert? Hier findet Ihr Antworten auf häufige Fragen.
Die Satzung des Kreisverbandes Starnberg regelt hierzu nichts. Sie stellt nur klar, dass - soweit der Ortsverband nichts anderes bestimmt hat – Organe des Ortsverbandes die Ortsversammlung und der Ortsvorstand sind. Im Übrigen gelten daher die Regelungen in der Satzung des Landesverbandes wieder entsprechend (s. dort § 6 Abs. 5).
Die Ortsversammlung ist die Gesamtheit aller Mitglieder des Ortsverbandes. Sie wählt den Ortsvorstand, beschließt die Satzung des Ortsverbandes, ggf. den Haushalt und die Finanzordnung, beschließt über die Entlastung der Vorsitzenden und schließlich das politische Gesamtprogramm in der Kommune.
In § 2 der Finanzordnung des Kreisverbandes ist noch geregelt, in welchen Fälle „der Ortsverband …(Protokoll)“ bzw. die Ortsversammlung Kosten in bestimmten Größenordnungen zustimmen muss.
Im Übrigen gibt es noch eine ausdrückliche Kompetenzzuweisung in § 3Abs. 3 der Satzung des Landesverbandes. Hiernach ist die Ortsversammlung zuständig, über die Ablehnung eines Aufnahmeantrages einer Mitgliedschaftsbewerbung durch den Ortsvorstand zu entscheiden.
Wenn Ihr weitere Frage oder Ideen für Ergänzungen habt, meldet euch bei Florian Hönicke.
Die Kontaktdaten findet Ihr unter Unser Vorstand.
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