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Neu im Ortsverband? Interessiert, wie die Arbeit im Ortsverband funktioniert? Hier findet Ihr Antworten auf häufige Fragen.
Der Ortsvorstand muss mindestens aus drei Mitglieder bestehen. Dies ergibt sich aus § 3 Abs. 2 Satz 4 der Satzung des Kreisverbandes Starnberg und ist vom Kreisverband aufgrund seiner Satzungskompetenz so bestimmt worden. Letztlich wird damit die Bestimmung in § 9 Abs. 5 der Satzung des Landesverbandes, wonach der Kreisvorstand mindestens aus drei Personen besteht, auf die Ebene des Ortsverbandes „hinuntergespiegelt“. Auch § 6 Abs. 5 der Satzung des Landesverbandes regelt, dass die Vorschriften der Satzung des Landesverbandes auch für die Untergliederungen des Landesverbandes (also auch die Ortsverbände) sinngemäß gelten sollen. Dies führt letztlich dazu, dass es in einem Ortsverband mit nur drei Mitgliedern auch drei Vorstände geben muss.
Wenn Ihr weitere Frage oder Ideen für Ergänzungen habt, meldet euch bei Florian Hönicke.
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