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Neu im Ortsverband? Interessiert, wie die Arbeit im Ortsverband funktioniert? Hier findet Ihr Antworten auf häufige Fragen.
Nach § 7 Abs. 3 des Satzung des Landesverbandes müssen Ortsverbände mindestens drei Mitglieder haben. Ortsverbände in Landkreisen (wie etwa Starnberg) umfassen des Gebiet einer oder mehrerer Gemeinden oder angrenzender Gemeindeteile.
Der Kreisverband Starnberg hat in § 3 Abs. 2 seiner Satzung die Regelung in § 7 Abs. 3 der Satzung des Landesverbandes die Regelung übernommen und erweiter, dass Ortsverbände, die weniger als drei Mitglieder haben, automatisch eine Ortsgruppe sind. Die Ortsgruppe wird dann vom Kreisvorstand geleitet, d.h. dieser lädt dann z.B. alle Mitglieder einer Ortsgruppe einmal jährlich zu einer Ortsgruppenversammlung ein (§ 3 Abs. 3 der Satzung des Kreisverbandes) und koordiniert die politische Arbeit. Selbstverständlich können sich Ortsgruppen auch gemeindeübergreifend zu Ortsverbänden konstituieren oder einem benachbarten Ortsverband anschließen (sofern sie im Gebiet eines Kreisverbandes liegen, s. § 7 Abs. 1 der Satzung des Landesverbandes).
Wenn Ihr weitere Frage oder Ideen für Ergänzungen habt, meldet euch bei Florian Hönicke.
Die Kontaktdaten findet Ihr unter Unser Vorstand.
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