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Neu im Ortsverband? Interessiert, wie die Arbeit im Ortsverband funktioniert? Hier findet Ihr Antworten auf häufige Fragen.
Die Satzung des Kreisverbandes enthält hierzu keine ausdrücklichen Regelungen. Es findet sich dort auch keine Entsprechungsklausel, wie in § 6 Abs. 5 der Satzung des Landesverbandes. Demnach ist die Ortsversammlung mindestens einmal im Jahr einzuberufen, s. § 15 und § 27 der Satzung des Landesverbandes.
Wenn Ihr weitere Frage oder Ideen für Ergänzungen habt, meldet euch bei Florian Hönicke.
Die Kontaktdaten findet Ihr unter Unser Vorstand.
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