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Neu im Ortsverband? Interessiert, wie die Arbeit im Ortsverband funktioniert? Hier findet Ihr Antworten auf häufige Fragen.
Die Wahl der Ortsvorstände erfolgt alle zwei Jahre durch die Ortversammlung ( s.§ 3 Abs. 2 Satz 5 der Satzung des Kreisverbandes Starnberg). Auch wenn es nicht ausdrücklich in der Satzung des Kreisverbandes geregelt ist: Die Ortsversammlung ist übrigens die Gesamtheit aller Mitglieder des Ortsverbandes. Die Amtszeit der Ortsvorstände beträgt also 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Wenn Ihr weitere Frage oder Ideen für Ergänzungen habt, meldet euch bei Florian Hönicke.
Die Kontaktdaten findet Ihr unter Unser Vorstand.
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