Erstmals soll das Verfahren von der Vorlage der Jahresrechnung über die Rechnungsprüfung bis zur Entlastung entsprechend den Vorgaben der Gemeindeordnung durchgeführt werden. Warum das nicht selbstverständlich war und warum wir jetzt besonders genau hinschauen, erfahren Sie hier.
Vorlage der Jahresrechnung zukünftig rechtskonform und im Zeitplan mit der Gemeindeordnung
Nach Artikel 102 der Gemeindeordnung hätten Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht des Bürgermeisters bereits bis Ende Juni 2026 vorgetragen werden müssen. Die Vorlage Anfang September gilt dennoch als Fortschritt: Denn das Jahr 2024 konnte erst im Juli 2026 mit der Entlastung des 1. Bürgermeisters abgeschlossen werden. Aber nicht nur die Zahlen sind wichtig, das gemäß Gemeindeordnung vorgesehene Verfahren wird nun endlich umgesetzt.
Gerald A. Herrmann, Gemeinderatsmitglied für Bündnis 90/Die Grünen und neuer Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses dankte dem Bürgermeister für die intensive, gemeinsame Arbeit während der Sommerpause. Damit sei der gesetzlich vorgeschriebene Ablauf begonnen und die im Juni vorgetragene Kritik an Rechtmäßigkeit und Transparenz des Verfahrens aufgegriffen worden. Künftig sollen Jahresrechnung, Rechenschaftsbericht, Rechnungsprüfung und Entlastung dem Zeitplan und Vorgaben der Gemeindeordnung folgen.
Bürgermeister Ludwig Horn erklärte, der neue Rhythmus erleichtere die Aufstellung des Haushalts und die Verabschiedung der Haushaltssatzung bis Januar 2027. Gemeinderat und die Fraktion der Grünen dankten Kämmerin Frau Goldate ausdrücklich für die transparente Aufarbeitung der Zahlen und verständliche Präsentation.
Mit der Präsentation am 15.09. nahm der Gemeinderat die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht zur Kenntnis (Beschluss 1). Bereits am 21.09. begann dann der nicht öffentlich tagende Rechnungsprüfungsausschuss mit der örtlichen Prüfung nach Art. 103 der Gemeindeordnung. Die Ergebnisse der Prüfung werden in einem Prüfbericht inkl. der über- und außerplanmäßigen Ausgaben dokumentiert und dem Gemeinderat vorgelegt (Beschluss 2). Danach erfolgt die Entlastung des 1. Bürgermeisters (Beschluss 3). Entsprechend der Gemeindeordnung sollte das Verfahren für das Haushaltsjahr 2025 spätestens bis Ende Juni 2027 abgeschlossen sein.