18. Juni 2026

Rechnungsprüfung und Jahresrechnung 2024 vorerst abgesetzt

Die Unterlagen fehlten, eine Abstimmung war nicht möglich. Warum Bündnis 90/Die Grünen das Absetzen des Tagesordnungspunkts beantragte und der Gemeinderat dem ohne Diskussion folgte.

Verantwortung übernehmen und handeln – dieses Versprechen haben wir den Bürgerinnen und Bürgern gegeben. Dazu gehört auch, dass der Gemeinderat seine Kontrollaufgaben sorgfältig und auf Grundlage vollständiger Informationen wahrnehmen kann. In der Gemeinderatssitzung vom 9. Juni 2026 sollte die Jahresrechnung 2024 festgestellt und der Erste Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2024 entlastet werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte jedoch, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen.

Die Begründung: Den Gemeinderatsmitgliedern lagen vor der Sitzung keine Unterlagen vor. Weder die Jahresrechnung, insbesondere der Vergleich zwischen den geplanten Ansätzen und den tatsächlichen Ausgaben, noch der Rechnungsprüfungsbericht mit der Übersicht der über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden zur Sitzung bereitgestellt. Immerhin hätte der Rechnungsprüfungsbericht mit vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus eingesehen werden können. Aufgrund der kurzen Frist standen aber nur knapp drei Werktage zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Damit fehlte den Gemeinderatsmitgliedern die Grundlage für eine sorgfältige Prüfung und Vorbereitung für die Beschlussfassung. Wie soll der Gemeinderat seiner gesetzlichen Kontrollaufgabe nachkommen, wenn die dafür notwendigen Unterlagen weder vollständig noch rechtzeitig vorliegen? Eine verantwortungsvolle Entscheidung über die Entlastung von Bürgermeister und Verwaltung war unter diesen Umständen aus unserer Sicht nicht möglich.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Unabhängigkeit der Kontrolle. Rechnungsprüfung und Entlastung sollen sicherstellen, dass Verwaltung und Bürgermeister transparent und nachvollziehbar handeln. Im vorliegenden Fall haben wir die Frage aufgeworfen, ob die personelle Verquickung von Kontrolltätigkeit (Vorstellung des Rechnungsprüfungsberichts) mit der zu kontrollierenden Verwaltung, einen Interessenkonflikt entstehen lässt. Auch wenn die Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses selbst nicht in Frage gestellt wurde, sollten mögliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens vermieden werden.

Bürgermeister und Gemeinderat folgten der vorgetragenen Begründung ohne Gegenrede. Weder die fehlenden Unterlagen noch die eingeschränkten Kontrollmöglichkeiten oder die aufgeworfenen Fragen zur Unabhängigkeit des Verfahrens wurden inhaltlich bestritten. Der Tagesordnungspunkt wurde daher ohne Diskussion von der Tagesordnung genommen.

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