12. Mai 2026

Die Grüne Transparenz- und Demokratieoffensive

Mit der Informationsfreiheitssatzung (IFS) würde das Recht der Bürger auf Information gestärkt. In diese Richtung sind Vorschläge zur Überarbeitung der Geschäftsordnung vorgelegt und positiv aufgegriffen.

Unser Ziel ist es, Tutzing zur modernsten Gemeinde am Starnberger See zu machen. Wesentliche Maßnahmen unserer Initiative sind:
Die Verabschiedung einer Informationsfreiheitssatzung (IFS): Wir wollen das Recht der Bürger auf Informationen rechtlich verankern und den Verwaltungsaufwand durch proaktive Veröffentlichungen im Ratsinformationssystem (RIS) senken, auf das auch Bürgerinnen und Bürger Zugriff haben.
Die Modernisierung der Geschäftsordnung (GO) im Gemeinderat: Weg von der restriktiven Datenschutzbelehrung mit personalisierten Wasserzeichen in Dokumenten für die Gemeinderatsmitglieder hin zu einer Kultur der Offenheit. Was öffentlich beraten wird, muss für jeden Bürger ohne Hürden zugänglich sein: Von der Holschuld von Bürgerinnen und Bürgern zur Bringschuld der Gemeinde.

Was ist bisher passiert?
Jeder Gemeinderat muss sich eine Geschäftsordnung geben, in der die „Gemeindeorgane und ihre Aufgaben“ wie z.B. die Ausschüsse, der „Geschäftsgang“ wie z.B. Beschlussfähigkeit und drittens die „Schlussbestimmungen“ wie z.B. die Änderung der Geschäftsordnung geregelt sind.

Der 1. Bürgermeister und die Verwaltung haben für Tutzing eine geänderte Geschäftsordnung vorgelegt, die auf dem „Geschäftsordnungsmuster für den Gemeinderat 2026“ des Bayerischen Gemeindetags als kommunalem Spitzenverband beruht.

Schon vorab sind der Ortsverband und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit einem viel weitergehenden Vorschlag zur Einführung der Informationsfreiheitssatzung und einer mit dieser verknüpften Geschäftsordnung auf die Gemeinde und den Gemeinderat zugegangen. Es gab ein vorbereitendes Gespräch mit dem 1. Bürgermeister und eine Besprechung aller Fraktionsvorsitzenden mit den folgenden Ergebnissen:

  1. Die Einführung einer Informationsfreiheitssatzung wird von der konservativen Mehrheit des Gemeinderats und vom 1. Bürgermeister abgelehnt.
    Bürgermeister Horn schlug stattdessen vor, die Information der Bürger*innen von Tutzing zu verbessern, indem über wichtige Themen frühzeitig und umfassend informiert wird.
    Nachdem deutlich wurde, dass ein Antrag zur Informationsfreiheitssatzung im Gemeinderat keine Mehrheit finden würde, boten wir an, Erfahrungen mit einer intensivierten Informationsarbeit durch die Gemeinde abzuwarten. Wir machten aber gleichzeitig deutlich, dass wir uns vorbehalten, den Antrag zur Einführung einer Informationsfreiheitssatzung zu einem späteren Zeitpunkt einzubringen, da unsere Forderungen nach Transparenz über die bloße Information zu ausgewählten Themen hinausgehen.
    Darum geht es bei der Informationsfreiheitssatzung:
    Gemeinden können sich freiwillig eine eigene Satzung geben, die Bürgerinnen und Bürgern automatisch Zugang zu öffentlichen Informationen und zur Akteneinsicht gewährt.
    Die Verknüpfung mit der Geschäftsordnung macht daher Sinn: „Wenn eine Bürgerin/ein Bürger die Informationen ohnehin über eine Informationsfreiheitssatzung oder das Umweltinformationsgesetz (BayUIG) erzwingen kann, macht es keinen Sinn, diese in der Geschäftsordnung mit einem persönlichen Wasserzeichen des jeweiligen Mitglieds des Gemeinderats zu deklarieren.“
    • Jedermann-Recht: Nicht nur Gemeinderäte, sondern alle Bürger (und sogar ortsfremde Personen) haben einen Anspruch auf Zugang zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde.
    • Transparenzpflicht: Die Gemeinde verpflichtet sich, wichtige Dokumente (wie Unterlagen für den Gemeinderat, Gutachten, Pläne, Verträge der Daseinsvorsorge) von sich aus digital zu veröffentlichen. Dies passt ideal zum Wunsch, Dokumente aus öffentlichen Sitzungen direkt im RIS zugänglich zu machen.
    Selbstverständlich müssen Dokumente, die Informationen enthalten, die dem Datenschutz unterliegen, auch weiterhin geschützt bleiben und entsprechend als nicht-öffentlich gekennzeichnet werden.
  2. Unabhängig von unserem Vorstoß zur Informationsfreiheitssatzung sind wesentliche Vorschläge der Grünen für die neue Geschäftsordnung positiv aufgegriffen worden. Sie sollen durch die Verwaltung in den neuen Geschäftsordnungsentwurf eingearbeitet werden. Dieser wird voraussichtlich in der ersten oder zweiten Sitzung nach der Sommerpause diskutiert und verabschiedet. Solange die neue Geschäftsordnung nicht verabschiedet ist, gilt die bisherige.
    Dies sind die wesentlichen Vorschläge der Grünen:
    a. Finanzielle Wertgrenzen & Doppelspitze: Die aktualisierten finanziellen Zuständigkeiten (z. B. 80.000 € für den Bürgermeister, 100.000 € bzw. 200.000 € für den Ausschuss) sowie die Option einer gleichberechtigten Doppelspitze für Fraktionen (§ 5 Abs. 1) wurden wie von der Verwaltung vorgeschlagen beibehalten.
    b. Klimacheck: In § 2 Abs. 2 soll die Pflicht verankert werden, bei allen wesentlichen Grundsatzentscheidungen (wie Bauleitplanung und Infrastruktur) eine ökologische Folgenabschätzung beizufügen.
    c. Hybride Online-Teilnahme: In § 19a soll die virtuelle Teilnahme an den Gemeinderatssitzungen per Ton-Bild-Übertragung inklusive voller Stimmberechtigung eingeführt werden.
    d. Transparenz & Verzicht auf Wasserzeichen: In § 4 Abs. 2 und § 24 Abs. 2 soll festgelegt werden, dass alle Dokumente des öffentlichen Teils proaktiv, zeitgleich mit der Ladung und ohne personalisierte Wasserzeichen im Ratsinformationssystem (RIS) für die Bürger bereitgestellt werden.
    e. Öffentlichkeitsprinzip & Streaming: In § 20 Abs. 4 soll die Übertragung öffentlicher Sitzungen per Live-Stream verankert werden. Die Pflicht zur öffentlichen Verhandlung bei allen nicht ausdrücklich nicht-öffentlichen Themen soll in § 4 gestärkt werden.
    f. Unterstützende Gremien & Arbeitskreise: In § 17 Abs. 2 soll eine klare Regelung zur transparenten Auswahl von Bürgerinnen und Bürgern bei Arbeitskreisen (z. B. ISEK) mittels öffentlicher Interessenbekundungsverfahren hinzugefügt werden, um einseitige Interessen auszuschließen.
    g. Berichtspflichten: Für Referenten soll in § 3 Abs. 3 festgelegt werden, dass sie als fachliche Berater agieren und die Bürgerkommunikation stärken, ohne unzulässig in Verwaltungsabläufe einzugreifen. Für sie muss eine jährliche Berichtspflicht verankert werden.
    h. Für entsandte Delegierte in Verbänden soll in § 2 Abs. 1 Nr. 24 eine jährliche öffentliche Berichtspflicht verankert werden.
    i. Ladungsfrist: Die Frist zur Sitzungseinladung soll in § 24 Abs. 1 von 5 auf 7 Kalendertage hochgesetzt werden.
    j. Sitzungsdauer: In § 32 soll verankert werden, dass Sitzungen grundsätzlich um 22:00 Uhr enden, sofern nicht eine Zweidrittelmehrheit aufgrund dringlicher verbleibender Tagesordnungspunkte einer Verlängerung zustimmt.
    k. Erweitertes Protokoll („Verlaufsprotokoll light“): In § 33 Abs. 1 soll bestimmt werden, dass die Niederschrift die wesentlichen Argumente, Sachverhalte sowie Finanz- und Umweltfolgen abbilden muss und nach Genehmigung unverzüglich digital veröffentlicht wird.
    l. Informationsweitergabe an Fraktionen: Gemäß § 23 Abs. 2 sollen eingegangene Fraktionsanträge von der Verwaltung umgehend nach Erhalt an alle anderen Fraktionsvorsitzenden weitergeleitet werden, um eine faire Vorbereitungszeit zu garantieren.

Wir bleiben dran – Wahlprogramm DIGITALISIERUNG & TRANSPARENZ