Menü
Neu im Ortsverband? Interessiert, wie die Arbeit im Ortsverband funktioniert? Hier findet Ihr Antworten auf häufige Fragen.
Nein, muss er nicht. Nach § 6 Abs. 4 der Satzung des Landesverbandes Bayern von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sind die Untergliederungen des Landesverbandes (im Rahmen der Satzung des Landesverbandes) autonom und regeln ihre Angelegenheiten selbständig.
Nach § 7 Abs. 3 der Satzung des Landesverbandes können sich Ortsverbände eine eigene Satzung geben (müssen es aber nicht). Geben sie sich keine eigene Satzung, finden die Vorschriften der Satzung des Landesverbandes gem. § 6 Abs. 5 dieser Satzung sinngemäß auch für die Untergliederungen des Landesverbandes Anwendung (d.h. auch für die Ortsverbände).
Wenn Ihr weitere Frage oder Ideen für Ergänzungen habt, meldet euch bei Florian Hönicke.
Die Kontaktdaten findet Ihr unter Unser Vorstand.
Zur Europawahl 2024 machen wir klar: Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern [...]
Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern unseren Wohlstand und verteidigen unsere [...]
Zur Europawahl am 9. Juni 2024 haben wir die Möglichkeit, zu erhalten, was uns stärkt, und zu stärken, was uns schützt. Es geht um Frieden und [...]